Viele von uns kennen die packenden Fernsehserien, in denen der Hauptcharakter als Privatdetektiv fungiert, ständig mit aufregenden Fällen konfrontiert ist, atemberaubende Verfolgungsjagden erlebt und der Polizei immer einen Schritt voraus zu sein scheint. Doch diese Darstellungen sind reine Fiktion, die im Fernsehen und auf verschiedenen Streaming-Plattformen präsentiert wird und wenig mit der Realität gemein hat. Tatsächlich konzentriert sich die Arbeit eines Detektivs darauf, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Beweise für spezifische Sachverhalte zu sammeln. Dies erfolgt durch Recherche, Observation und Befragung, wobei sämtliche Erkenntnisse akkurat dokumentiert werden müssen. Ein Detektiv agiert als gewöhnlicher Geschäftsinhaber und verfügt nicht über hoheitliche Befugnisse wie die Polizei oder der Grenzschutz. Festnahmen dürfen nur im Rahmen der Bürgerfestnahme erfolgen, beispielsweise wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird.
Seine übrigen Befugnisse gleichen denen eines Privatbürgers; er darf beispielsweise nicht heimlich GPS-Tracker an Fahrzeugen anbringen, um diese unbemerkt zu verfolgen. Selbst die Polizei benötigt hierfür eine Anordnung eines Richters. Wenn Sie einen Privatdetektiv in Stuttgart benötigen, bietet sich die Detektei ADECTA als Option an.
Viele Leute gehen davon aus, dass der klassische Privatdetektiv in Deutschland vor allem von einem vermeintlich betrogenen Partner beauftragt wird, um die Treue des Ehepartners zu überprüfen. Während dieser Aufgabenbereich tatsächlich existiert, stellt er nur einen kleinen Teil der vielfältigen Tätigkeiten einer Detektei dar. Alltägliche Angelegenheiten wie Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsstreitigkeiten oder Lärmbelästigung gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsfeld. Detektive können beispielsweise nachweisen, dass ein Ex-Partner bereits in einer neuen festen Beziehung lebt oder heimlich Schwarzarbeit betreibt, um seine Unterhaltszahlungen zu beeinflussen. Auch Unternehmen setzen Detektive ein. Wenn ein Mitarbeiter krankgeschrieben ist und es handfeste Hinweise darauf gibt, dass er seine Krankheit simuliert, hat der Arbeitgeber das Recht, den krank gemeldeten Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit zu überwachen, um festzustellen, ob er tatsächlich krank ist oder sich nur „krankschreibt“, wie es umgangssprachlich heißt. Wenn sich während der Überwachung herausstellt, dass der Mitarbeiter trotz seiner Krankmeldung körperlich im Garten arbeitet oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchführt, kann dies – abhängig von der Art der Krankheit – ein starkes Indiz dafür sein, dass die Krankheit vorgetäuscht wird.