Die Berechtigung den Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ zur führen, wird von der DeutscheAnwaltAkademie verliehen. diese Zertifizierung wird Rechtsanwälten verliehen, welche sich besondere Kenntnisse auf dem Gebiet Steuerstrafrecht erworben haben.
Voraussetzung für die Erteilung dieser Berechtigung ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang aus dem Bereich Steuerstrafrecht, der mindestens 100 Stunden umfasst. Dabei müssen mindestens drei Klausurprüfungen mit Erfolg bestanden werden. Weiterhin hat der Antragsteller umfassende praktische Erfahrung nachzuweisen, die er durch selbstständig bearbeitete Fälle aus dem Bereich Steuerstrafrecht bzw. eine mindestens 3jährige anwaltliche Tätigkeit im Steuer- und oder Strafrecht dokumentieren muss, was unter anderem durch die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Strafrecht erfolgen kann.
Damit ist die Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht“ ebenso geschützt wie der Begriff des Fachanwalts. Nur ein ausgewiesener anwaltlicher Experte darf diesen Titel führen, einer der sich im komplizierten Steuerrecht zurechtfindet und gleichzeitig das Strafrecht studiert hat, denn nur ein solcher kann tatsächlich beide Gebiete so durchschauen, dass er im Dschungel der Paragrafen den Weg findet, der dem jeweiligen Mandanten zu seinen Recht verhelfen kann.
Eine Ausbildung bis zum zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht ist damit langwierig und anspruchsvoll. Der Begriff „Berater“ darf in diesem Fall nicht in einen Topf geworfen werden mit der Zusatzbezeichnung Berater vieler anderer Berufe, bei denen lediglich ein kleiner Kurs oder nicht einmal das zu einer oftmals ungeschützten Berufsbezeichnung führt wie z.B. Anlageberater, Medienberater oder Personalberater.
Wer anwaltlichen Rat braucht, weil er mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt gekommen ist, tut gut daran, sich nicht nur von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, sondern eben von einem der in Sachen Strafrecht und Steuerrecht eine entsprechende Fortbildung inklusive umfassende Erfahrung nachweisen kann, wie es beispielsweise der Anwalt der Kanzlei www.kanzlei-hildebrandt.de vorweisen kann: Herr Hildebrandt darf als Rechtsanwalt sowohl die Bezeichnung Fachanwalt als auch den Zusatztitel Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) tragen und ist damit genau der ausgewiesene Experte, den sich jeder wünscht, der nach einer Strafverteidigung in Sachen Steuerdelikt wünscht. Denn so kann er versichert sein, dass sein rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft und vor Gericht in seinem Sinne vertreten werden.