Beruflich genutzte Brillen müssen höchsten Anforderungen entsprechen. Dies gilt grundsätzlich für alle Brillen, doch unterliegen privat benutzte Augengläser nicht der Beobachtung der Genossenschaften und des Gesetzgebers. Wenn Sonnenbrillen und selbst Lesebrillen von unvorsichtigen Laien oft beim Discounter gekauft werden, sollt dies aber bei Schutzbrillen unterlassen werden. Zwar handeln alle Menschen unverantwortlich und fahrlässig, wenn sie unsachgemäßem Augenschutz trauen, doch muss dies im Beruf besonders kritisch gesehen werden.
Für jeden Schutz der Augen werden je nach Beruf besondere Kennzeichen erarbeitet, die zu befolgen sind. Daher sollten Schutzbrillen vom Fachhändler bezogen werden, die Gläser anbieten, die besonders geprüft wurden. Gut bekannt sind die Schweisserschutzbrillen, deren Einsatz kaum ein Arbeiter bestreiten kann. Laien, die auf diesen Schutz verzichten, wenn sie Schweißarbeiten durchführen, können dies schnell mit dem Verlust des Augenlichts bezahlen. Im günstigen Fall wird die Erblindung nur einige Stunden anhalten. Aber nicht nur das Augenlicht direkt ist zu schützen. Auch muss jede Schutzbrille so gestaltet sein, dass sie den besonderen Bedingungen der Arbeiten angepasst ist.
Tischler werden von herumfliegenden Spänen bedroht. Metallarbeiter können Metallsplitter ins Auge bekommen. Im chemischen Labor drohen toxische Dämpfe und Flüssigkeiten und erhitzte Stoffe. Auch Laserstrahlen stellen eine große Gefahr dar. Daher kann eine einzelne Schutzbrille niemals allgemein eingesetzt werden. Die Fassungen der Brillen, die Gläser und die Halterungen sind den speziellen Bedürfnissen anzupassen. Eigene Recherchen sind diesbezüglich unsinnig, da die Fachhändler über ein ausreichendes Sortiment für jeden Bedarf verfügen. Auch sollten nur Brillen mit Prüfsiegel verwendet werden, so dass billige und schlecht verarbeitete Teile ausgeschlossen werden können.