Was bedeutet Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)?

Die Berechtigung den Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ zur führen, wird von der DeutscheAnwaltAkademie verliehen. diese Zertifizierung wird Rechtsanwälten verliehen, welche sich besondere Kenntnisse auf dem Gebiet Steuerstrafrecht erworben haben.
Voraussetzung für die Erteilung dieser Berechtigung ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang aus dem Bereich Steuerstrafrecht, der mindestens 100 Stunden umfasst. Dabei müssen mindestens drei Klausurprüfungen mit Erfolg bestanden werden. Weiterhin hat der Antragsteller umfassende praktische Erfahrung nachzuweisen, die er durch selbstständig bearbeitete Fälle aus dem Bereich Steuerstrafrecht bzw. eine mindestens 3jährige anwaltliche Tätigkeit im Steuer- und oder Strafrecht dokumentieren muss, was unter anderem durch die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Strafrecht erfolgen kann.

Damit ist die Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht“ ebenso geschützt wie der Begriff des Fachanwalts. Nur ein ausgewiesener anwaltlicher Experte darf diesen Titel führen, einer der sich im komplizierten Steuerrecht zurechtfindet und gleichzeitig das Strafrecht studiert hat, denn nur ein solcher kann tatsächlich beide Gebiete so durchschauen, dass er im Dschungel der Paragrafen den Weg findet, der dem jeweiligen Mandanten zu seinen Recht verhelfen kann.
Eine Ausbildung bis zum zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht ist damit langwierig und anspruchsvoll. Der Begriff „Berater“ darf in diesem Fall nicht in einen Topf geworfen werden mit der Zusatzbezeichnung Berater vieler anderer Berufe, bei denen lediglich ein kleiner Kurs oder nicht einmal das zu einer oftmals ungeschützten Berufsbezeichnung führt wie z.B. Anlageberater, Medienberater oder Personalberater.
Wer anwaltlichen Rat braucht, weil er mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt gekommen ist, tut gut daran, sich nicht nur von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, sondern eben von einem der in Sachen Strafrecht und Steuerrecht eine entsprechende Fortbildung inklusive umfassende Erfahrung nachweisen kann, wie es beispielsweise der Anwalt der Kanzlei www.kanzlei-hildebrandt.de vorweisen kann: Herr Hildebrandt darf als Rechtsanwalt sowohl die Bezeichnung Fachanwalt als auch den Zusatztitel Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) tragen und ist damit genau der ausgewiesene Experte, den sich jeder wünscht, der nach einer Strafverteidigung in Sachen Steuerdelikt wünscht. Denn so kann er versichert sein, dass sein rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft und vor Gericht in seinem Sinne vertreten werden.

Unternehmer benötigen professionelle steuerstrafrechtliche Unterstützung

Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeiten treten häufig steuerstrafrechtliche Probleme auf. Dies führt dazu, dass immer mehr Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, sei es wegen Steuerhinterziehung oder wegen vertragsrechtlichen Schwierigkeiten. Mit der Hilfe von Juristen, wie sie bei steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de tätig sind, lässt sich das Strafbarkeitsrisiko im Unternehmen deutlich senken. Die Steueranwälte befassen sich mit kleineren und größeren Strafverfahren, die teilweise in den Medien ausgebreitet werden, häufig jedoch vertraulich behandelt werden. Hier gilt es, die richtige Balance zu finden: Steuerbetrüger sollen zwar bestraft werden, aber die Verhältnismäßigkeit darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kleinunternehmer zu hohen Strafzahlungen angehalten werden, während die Großen leichter davonkommen.

Im Prinzip ist Steuerhinterziehung Betrug am deutschen Staat. Durch falsche Zahlen in der Steuererklärung oder durch Konten im Ausland werden die Einnahmen und Ausgaben so verschoben, dass die Steuerschuld vom Finanzamt nicht korrekt berechnet werden kann. Wenn dieser Betrug vorsätzlich geschieht, so handelt es sich eindeutig um Steuerhinterziehung. Je nach Gesamthöhe der Steuerschuld reichen Selbstanzeige und Strafzahlung nicht aus, sondern auch eine Freiheitsstrafe kann gerichtlich festgelegt werden. Gerade bei vermögenden Personen und Unternehmen sehen die Gerichte und die Bürger ganz genau hin: Welche Prominenten siedeln nach Monaco oder in andere Steueroasen um? Welche Firmen sind in Luxemburg oder in der Karibik gemeldet? Wo genug Geld vorhanden ist, da sind die Möglichkeiten der Steuerflucht größer. Die Steuerbetrüger haben es jedoch inzwischen immer schwerer, da weitere Richtlinien festgelegt werden, um die Schwarzgeldkonten zu finden. Durch die zusätzlichen Regelungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige hat sich die Anzahl dieser Selbstanzeigen deutlich erhöht – ein positiver Effekt, der auch von einigen prominenten Fällen ausgelöst wurde. In Kooperation mit diversen ausländischen Banken wird ein verschärfter Kurs gefahren, der Steuersünder dazu bringt, eine Selbstanzeige aufzusetzen, bevor sie entdeckt werden und es zu spät ist. Ein Steueranwalt hilft den Steuerpflichtigen dabei, diese Selbstanzeige korrekt zusammenzustellen.